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ABENDKASSE

zu jeder Veranstaltung, sofern freie Kapazitäten verfügbar

 

 

 

Der Einlass zu öffentlichen Veranstaltungen im Veranstaltungssaal ist grundsätzlich ab 18 Jahren.
Solltes du jünger als 18 Jahre sein und trotzdem gern unsere Veranstungen besuchen wollen, benötigst du eine entsprechende Bescheinigung deines Erziehungsberechtigten.

Erklärungen hierzu findest du im Bereich Jugendschutz